Treffen aller Delegierten der Jugendverbände und -organisationen im SJR
- Delegierte erhalten mindestens 4 Wochen vorher eine schriftliche persönliche Einladung
- Anträge und Vorschläge für die Tagesordnung müssen min. 3 Wochen vorher schriftlich beim SjR eingehen
- Gäste sind herzlich willkommen!
Aufgaben der Vollversammlung (VV):
- die VV gestaltet die Grundlagen der Tätigkeit im SJR
- legt Arbeitsplanung, Grundsätze und Schwerpunkte für die Tätigkeit des SJR fest
- stellt allgemeine Aufträge für die Tätigkeit an den Vorstand
- macht Stellungnahmen zu jugendpolitischen Fragen
- wählt und entlastet den Vorstand und die Rechnungsprüfer des SJR
- beschließt die Geschäftsordnung
- beschließt über Aufnahmen, Auschluss und Vertretungsrechte von Jugendorganisationen im SJR
- Nimmt den Arbeitsbericht und Jahresrechungs- sowie Rechnungsprüfungsbericht des Vorstandes entgegen
- Entscheidet über Übername kommunaler Aufgaben und Betriebsträgerschaften u.ä.
- Die VV wird normalerweise mindesten zwei mal im Jahr einberufen
- Die VV ist nur beschlussfähig, wenn die Mehrheit ihrer stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.
Deshalb ist uns ein kontinuierliches Erscheinen sehr wichtig!
Protokoll der letzten Vollversammlung
Tagesordnung der nächsten Vollversammlung
Beschlussvorlagen
Jahresrechung in Eckwerten
Haushalt in Eckwerten
Feststellung Ergebnis
Kassenmäßiger Abschluss
Anträge