Treffen aller Delegierten der Jugendverbände und -organisationen im SJR
- Delegierte erhalten mindestens 4 Wochen vorher eine schriftliche persönliche Einladung
- Anträge und Vorschläge für die Tagesordnung müssen min. 3 Wochen vorher schriftlich beim SjR eingehen
- Gäste sind herzlich willkommen!
Aufgaben der Vollversammlung (VV):
- die VV gestaltet die Grundlagen der Tätigkeit im SJR
- legt Arbeitsplanung, Grundsätze und Schwerpunkte für die Tätigkeit des SJR fest
- stellt allgemeine Aufträge für die Tätigkeit an den Vorstand
- macht Stellungnahmen zu jugendpolitischen Fragen
- wählt und entlastet den Vorstand und die Rechnungsprüfer des SJR
- beschließt die Geschäftsordnung
- beschließt über Aufnahmen, Auschluss und Vertretungsrechte von Jugendorganisationen im SJR
- Nimmt den Arbeitsbericht und Jahresrechungs- sowie Rechnungsprüfungsbericht des Vorstandes entgegen
- Entscheidet über Übername kommunaler Aufgaben und Betriebsträgerschaften u.ä.
- Die VV wird normalerweise mindesten zwei mal im Jahr einberufen
- Die VV ist nur beschlussfähig, wenn die Mehrheit ihrer stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.
Deshalb ist uns ein kontinuierliches Erscheinen sehr wichtig!
Protokoll der letzten Vollversammlung
Tagesordnung der nächsten Vollversammlung
Anträge