Jugendschutz im SJR
Kinder- und Jugendschutz hat die Aufgabe, eine gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu sichern und ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern. Ziel ist, Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen zu schützen und ihre Widerstandskraft gegen Beeinträchtigungen aller Art zu stärken. Eine zentrale Aufgabe besteht darin, auf negative Einflüsse zeitnah und angemessen zu reagieren und diese abzuwehren, also Kinder und Jugendliche vor konkreten Gefährdungen zu schützen bzw. diese zu minimieren.
Daneben gilt es aber auch, vielfältige Lernprozesse anzuregen, Kinder und Jugendliche zu stärken und sie dazu zu befähigen, mit bestehenden Risiken angemessen umzugehen. Kinder und Jugendliche brauchen Erwachsene, die sie dabei unterstützen, Entwicklungsaufgaben zu bewältigen und Lebenskompetenz als Voraussetzung für ein sinnerfülltes Leben in dieser Gesellschaft entwickeln zu können.
Um diesem Aufgabenspektrum gerecht zu werden, setzt Kinder- und Jugendschutz auf drei Ebenen an:
Was kann man tun?
Wie kann ich mein Kind schützen?“ und „Worauf kommt es wirklich an?“, diese Fragen stellen sich viele Eltern, im Umgang mit Risikothemen wie Alkohol, neue Medien, Gewalt u.v.a.m. Rechts- und Pubertätsfragen spielen hierbei eine ebenso große Rolle, wie die Unsicherheit, inwieweit man seine Kinder kontrollieren soll/ kann/ muss.