Aufnahmeverfahren
Ihr seid eine Gruppe von jungen Leuten, eine Jugendabteilung eines Vereins oder ähnliches, die Aktionen im Sinne der Jugendarbeit durchführt und wollt euch dem Stadtjugendring Rosenheim anschließen, dann seid ihr hier richtig:
Wer kann im SJR Mitglied werden?
- Im SJR können nur Jugendgemeinschaften aufgenommen werden, keine Erwachsenenvereine.
- Das Höchstalter der aktiven Mitglieder sollte deshalb 27 Jahre nicht überschreiten
- Eine demokratische Willensbildung der Mitglieder, durch Stimm- und Wahlrecht, ab spätestens 14 Jahren, muss gewährleistet sein
- Eigenverantwortliches Handeln und die Führung einer eigenen Jugendkasse muss sichergestellt sein (vgl. Jugendparagraph)
- Die Gruppe muss seit mindestens einem Jahr aktiv wesentliche Aufgaben der Jugendarbeit wahr nehmen und diese durch eigene Aktivitäten nachweisen können.
- Die Jugendgemeinschaft muss parteipolitisch ungebunden sein
- Gemeinnütziges Handeln muss die Basis aller Tätigkeiten der Jugendorganisation sein
Was müsst Ihr unternehmen um Mitglied zu werden?
- Als erstes braucht ihr ein kurzes Aufnahmeschreiben der Jugendorganisation mit Erklärungen, dass ihr die Satzung des Bayerischen Jugendrings anerkennt und die Bereitschaft zur Mit- und Zusammenarbeit besteht (ggf. Antragsformular nutzen),
- Dann solltet ihr einen aussagekräftiger Steckbrief über eure Jugendorganisation mit Fotos, Zeitungsberichte, Veröffentlichungen, etc. beifügen ( Siehe Siehe Vorlage Steckbrief)
- Weiter braucht ihr eine unterschriebene und mit Datum versehene Jugendordnung oder Satzung eurer Jugendgemeinschaft (Siehe Mustersatzung vom BJR) (Bei Vereinen gibt es hierfür oft Vorlage von eurer Landesebene)
- Wenn ihr einem Vereins/Verbands mit Erwachsenen angehört, brauchen wir auch dessen aktuelle Satzung (mit Jugendparagraph)
- Bei eingetragenen Vereinen brauchen wir einen Auszug aus dem Vereinsregister
Wenn ihr das alles bei uns im SJR abgegeben habt, dann wird in der nächsten Vollversammlung des SJR darüber abgestimmt und der Antrag an den BJR weiterleitet, der dann wiederum die entgültige Aufnahme in den Bayerischen Jugendring beschließt. Ab da seid ihr dann ordentliches Mitglied mit Sitz und Sitmm- und Wahlrecht und bekommt gleichzeitig auch die "öffentliche Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII".
Hilfreiche Materialien und Arbeitshilfen:
Aufnahmeantrag-Mitgliedschaft (PDF)
Vorschlag für Jugendparagraph (PDF)
Falls es sich für euch sehr kompliziert anhört, keine Angst, wir vom SJR beraten und helfen euch hierbei gerne!