• Sonstige Zuschüsse

    Sonstige Zuschüsse

    Außerschulische Bildungsmaßnahmen

    Du möchtest für Kinder, Jugendliche und Jugendleiter im Bereich außerschulische Bildung was machen, und bist auf der Suche, wie sowas finanziell unterstützt werden kann, dann bist du hier genau richtig.

    Der Stadtjugendring fördert Projektarbeit seiner Mitglieder, wenn sie folgende Kriterien erfüllen:

    Förderzweck:
    außerschulische Lernfelder im politischen, kulturellen, sozialen, religiösen, berufsbezogenen, ökologischen oder sportlichen Bereich anbieten

    Dies können Projekte und Aktionen sein zum Thema:

    • Seminare
    • Workshops
    • Schulungen
    • etc.

    Wichtig Kriterien dabei sind:

    • Vermittlung von Informationen oder Erfahrungen
    • offene Ausschreibung
    • Teilnehmende zwischen 6 und 26 Jahren
    • schriftlicher Finanzierungsplan
    • mindestens 5 Teilnehmer
    • Beteiligung der Teilnehmer an der Planung und Durchführung

    Nicht gefördert werden:

    • Maßnahmen die vom BJR bzw. Bezirksjugendring gefördert werden können
    • Fortbildungen von Hauptamtlichen Mitarbeitern
    • Konferenzen, Tagungen und Maßnahmen, die überwiegend verbandsspezifisch sind
    • touristische Unternehmungen
    • Kundgebungen
    • Trainingslehrgänge

    Mit so viel Zuschuss könnt ihr rechnen:

    • 8,- € pro Tag und Teilnehmer
    • maximal jedoch in Höhe des Defizits
    • der finanzielle Rahmen wird im Vorfeld in der Vorstandssitzung des SJR beschlossen (Förderung des Projekt in Höhe von bis zu x,xx €)

    Dazu müsst ihr folgendes machen:

    • mindesten 8 Wochen vorher
    • Projektantrag mit Konzept und Finanzierungsplan einreichen
    • Der Vorstand beschließt dann einen Förderhöchstbetrag
    • spätesten 8 Wochen nach Ablauf des Projekts einen Abrechnungsantrag mit Bericht einreichen
    • Kopien von Ausschreibungen und Veröffentlichungen
    • Kosten- und Finanzierungsübersicht
    • Kopien der Belege an den Stadtjugendring schicken. 

    Förderung von Jugendleiter:innen

    Du bist ehrenamtlich in der Jugendarbeit aktiv, im Besitz einer gültigen Jugendleiterkarte und der Meinung, dass das entsprechend honoriert werden sollte, dann bist du hier an der richtigen Stelle.

    Der Stadtjugendring fördert ehrenamtliche Jugendleiter:innen, Betreuer:innen und Multiplikator:innen, wenn sie folgende Kriterien erfüllen:

    Förderzweck:

    • junge Menschen dazu anregen, sich ehrenamtlich in der Jugendarbeit zu engagieren
    • Jugendleiter:innen motivieren eine qualifizierte Ausbildung nach den Richtlinien des BJR zu machen
    • ausgebildete Jugendleiter:innen langfristig für die Jugendarbeit gewinnen

    Anreize sind:

    • Juleica-Pauschale für Juleicabesitzer:innen aus dem Stadtgebiet
    • Zuschussverdoppelung für Juleicabesitzer:innen
    • Bundesweiter Vergünstigungen (siehe Juleica)
    • Kostenübernahme des Erst-Hilfe-Kurses für Juleicabesitzer:innen oder Personen die den Kurs zur Beantragung der Juleica benötigen

     

    Wichtig Kriterien dabei sind:

    • Besitz einer gültigen Juleica
    • aktuell ehrenamtlich im Stadtgebiet aktiv

     

    Nicht gefördert werden:

    • Jugendleiter:innen ohne Juleica
    • Juleicabesitzer:innen, die nicht im SJR Mitglied sind
    • Juleicabesitzer:innen, die nicht mehr ehrenamtlich aktiv sind

     

    Mit so viel Zuschuss könnt ihr rechnen:

    • 30,- € Jugendleiter:innenpauschale jährlich
    • Doppelter Zuschuss für Juleicabesitzer:innen bei Anträgen von Freizeitmaßnahmen
    • Rückerstattung der Kosten für den Erste-Hilfe-Kurs

     

    Dazu müsst ihr folgendes machen:

    • bis spätesten 31.11. Jugendleiter:innen pauschale schriftlich beantragen
    • Bei den Zuschussanträgen die Anzahl der Juleicabesitzer:innen eintragen und Juleicabesitzer:innen auf der Teilnahmeliste mit "J" kennzeichnen
    • Antrag Kostenübernahme 1. Hilfekurs ausfüllen, Quittung und Kopie der Juleica an den SJR schicken

    Antrag Juleica-Pauschale

    Antrag Kostenübernahme 1. Hilfe-Kurs

    Weitere Zuschussmöglichkeiten

    Außer dem Stadtjugendring gibt es auch noch weitere Zuschussmöglichkeiten für die Jugendarbeit:

     

    Bayerischer Jugendring

     

    Bezirksjugendring

     

    Stiftungen

     

    Sonstiges

    Kontakt

    Stadtjugendring Rosenheim
    Rathausstraße 26
    83022 Rosenheim
    Telefon 08031 94138-0
    info@stadtjugendring.de