Teilnahmebedingungen
1. Die Anmeldung ist nur online über die Internetseite des Stadtjugendring möglich.
2. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht erst, wenn die Teilnahmegebühr vollständig bezahlt ist. Eine Bestätigung per E-Mail erfolgt im Anschluss.
3. Bei Rücktritt von der Maßnahme, gleich aus welchen Gründen, wird eine Bearbeitungsgebühr (50% des
Gesamtbetrags) fällig. Fünf Tage vor Beginn der Maßnahme wird im Falle eines Rücktritts von der Maßnahme der volle Preis fällig. Bei Fahrten zu Zielorten außerhalb Rosenheims fallen dann die tatsächlich entstandenen Kosten an. Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen. 4. Alle TeilnehmerInnen werden vom Stadtjugendring Rosenheim bei der Versicherung des Bayer. Jugendrings gegen Unfall- (ausgenommen Zahnschäden) und Haftpflichtschäden versichert. Andere Versicherungen werden nicht abgeschlossen.
5. Während der Veranstaltung sind die BetreuerInnen bevollmächtigte Vertreter des Veranstalters und nehmen damit auch Aufsichtspflichten wahr. Die Leitung der Maßnahme ist berechtigt, einzelne TeilnehmerInnen von der weiteren Teilnahme auszuschließen, wenn durch diese das Gelingen der Maßnahme gefährdet ist. Die Kosten für die vorzeitige Rückführung einer teilnehmenden Person werden den Erziehungsberechtigten in Rechnung gestellt.
Sofern sich ein/-e TeilnehmerIn unerlaubt vom Gelände bzw. Ort der Maßnahme entfernt, kann keine Haftung
übernommen werden. Der Stadtjugendring übernimmt für selbst mitgebrachte Gegenstände der TeilnehmerInnen, die während der Maßnahme beschädigt, verloren oder gestohlen werden, keine Haftung.
6. Der Veranstalter und die leitenden Personen der Maßnahme sind bei Anmeldung über Krankheiten (insbes.
Allergien) der angemeldeten TeilnehmerInnen in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme erfolgt in solchen Fällen auf eigene Gefahr. Der Veranstalter kann bei bekannt werden der Krankheit die Teilnahme, auch nach erfolgter Bestätigung, ablehnen.
7. Den Teilnehmenden ist die volle Teilnahme an allen Programmpunkten gestattet, wenn von den
Erziehungsberechtigten nicht schriftlich ein Verbot ausgesprochen und dies dem Veranstalter bei der Anmeldung mitgeteilt worden ist.
8. Der Veranstalter kann die Maßnahme bei Unterschreitung der MindestteilnehmerInnenzahl oder aus sonstigen wichtigen Gründen ausfallen lassen. Bei Absage der Veranstaltung wird der bisher geleistete Teilnahme- oder Anzahlungsbetrag zurückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
9. Die Veranstaltung beginnt beim Eintreffen am Ort der Maßnahme bzw. bei Fahrten mit der Übergabe der
TeilnehmerIn an die Betreuungspersonen und endet nach Beendigung des Programms mit dem Verlassen des
Geländes bzw. mit der Übergabe an die Erziehungsberechtigten.
10. Bei Auslandsfahrten muss jede/-r TeilnehmerIn in Besitz eines gültigen Ausweises sein. Für die Einhaltung der Pass-, Devisen- und Zollbestimmungen ist diese selbst verantwortlich.
11. Die Verarbeitung personenbezogener Daten der Teilnehmer erfolgt nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO.
12. Die Maßnahmen des Stadtjugendring Rosenheim sind über das Bildungs- und Teilhabeprogramm der Stadt Rosenheim bezuschussbar. Nähere Informationen gibt es an der Infotheke des Sozialdezernats der Stadt
Rosenheim in der Reichenbachstr. 8.
Veranstalter:
Stadtjugendring Rosenheim, Rathausstraße. 26, 83022 Rosenheim, Tel.: 08031/94138-0